AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden, Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur. wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten uns ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die Entgegennahme der Lieferung gilt in jedem Falle als Anerkenntnis der nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Ablichtungen, Zeichnungen, Maße, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen dürfen ohne unsere vor­herige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Vornahme von Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor.

3. Preise

Unsere Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand. Die Preisen sind inkl. Mehrwertsteuer. Vereinbarte Preise sind grundsätzlich freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich fest vereinbart sind. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ändern sich bis zum vereinbarten Lieferzeitpunkt di Kostenfaktoren, z.B. maßgebende Tariflöhne oder die Materialpreise, so können wir die Preise bis zum Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöhen.

4. Lieferfristen

Eine Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor der Käufer etwaige Vorleistungspflichten erfüllt hat sowie alle technischen und sonstigen Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unseren Unterlieferanten - gehindert , z.B. durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Naturgewalten, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit diese Ereignisse auf die Fertigstellung oder die Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind und zwar auch dann, wennsie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Käufer seine Vertragspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt sowie Erklärungen Dritter, insbesondere Behörden, nicht rechtzeitig einge­hen. Teillieferungen darf derKäufer nicht zurückweisen.

5. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand der Ware erfolgt nach unserer Wahl per Post, Bahn oder eines Paketdienstes. Wird die Ware auf Wunschd es Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versand-beauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges erfolgt, sofern besondere Weisungen nicht vorliegen, nach bestem Ermessen. Eine Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung wird nicht übernommen.

6. Zahlung

1. Bevorzugte Zahlungsart ist Barzahlung.

7.Eigentumsvorbehalt

1.  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

2.  Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einsch­ließlich Mehrwertsteuer zu.

3.  Die Kosten aller Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung unseres Eigentums trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, der Käufer zur Aussonderung und Herausgabe der Ware verpflichtet.

8. Mängelhaftung

1. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt; Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 6 Tage nach Empfang der Ware unmittelbar und schriftlich anzuzei­gen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens 6 Tage nach Feststellung schriftlich zu melden. Unsere Mängelhaftung beschränkt sich auf einen Zeitraum von längstens 6 Monaten seit Ablieferung und auf die Verpflichtung, die mangelhaften Teile unentgeltlich durch taugliche Teile zu ersetzen. Die bemän­gelten Teile sind auf unser Verlangen und auf Kosten des Käufers an uns zurückzusenden. Sie gehen, soweit sie durch taugliche Teile ersetzt werden, in unser Eigentum über.

2. Für wesentliche Fremderzeugnisse können wir nach unserer Wahl die Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche beschränken, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, oder Gewähr gemäß vorstehender Ziffer 1 leisten.

3.  Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Ansprüche auf Entschädigung für entgangenen Gewinn und Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, Ebenso wenig stehen dem Käufer Minderungs-.Wandlungs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechte zu. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder, wenn uns diese unmöglich wird, bei treuwidriger Verweigerung oder unangemessener schuldharter Verzögerung hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht des Käufers gilt entsprechend, wenn ihm gemäß vorstehender Ziffer 2 Gewährleistungsansprüche gegen einen Lieferer wesentlicher Fremderzeugnisse abgetreten sind und deren rechtzeitige Geltendmachung erfolglos blieb.

4.   Keine Gewähr übernommen wird für Schäden, die aus nachstehenden Gründen entstanden sind:  ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung - vorschriftswidriger Einbau. Nichtbeachtung von bestehenden Richtlinien und Prüf Vorschriften bei Einbau unserer  Ware in Gesamtanlagen - fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, Reparatur oder Wartung durch den Käufer oder Dritte - fehlerhafte gewaltsame oder nachlässige Behandlung - ungeeignete Betriebsmittel - materialschädigende Bestandteile oder übermäßige Verunreinigung des verwendeten Gases, Öles oder sonstiger Medien - sowie natürliche Abnutzung.

5.  Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers entfällt, wenn er eigenmächtig nicht sachgemäß Aus- oder Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat, ohne uns für die nach unserem billigen Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen die erforderliche Zeit und Gelegenheit gegeben zu haben und dadurch eine Mängelbeseitigung oder die Feststellung der Mängelursache erschwert hat.

6.  Für das Ersatzteil oder die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den Liefergegenstand.

7. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln dann nicht verpflichtet, wenn und solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht vertragsgemäß nachgekommen ist.

9. Rücksendungen

Retouren werden nur nach vorheriger Absprache und unserer ausdrücklichen Zustimmung angenommen. Die Zusendung hat grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Eine Gutschrift kann nur für einwandfrei verpackte und neuwertige Ware erfolgen.

10. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand – Datenschutz

1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Iburg. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Bad Iburg. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Es wird bekanntgegeben, dass wir Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern.

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Quellen: eRecht24

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